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   BVerwG, 22.05.1990 - 2 WD 3.90   

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https://dejure.org/1990,3252
BVerwG, 22.05.1990 - 2 WD 3.90 (https://dejure.org/1990,3252)
BVerwG, Entscheidung vom 22.05.1990 - 2 WD 3.90 (https://dejure.org/1990,3252)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Mai 1990 - 2 WD 3.90 (https://dejure.org/1990,3252)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beleidigung und Körperverletzung anderer Soldaten als vorsätzliche Verstöße gegen die Pflichten zum treuen Dienen und zur Fürsorge - Verstöße gegen die Kameradschaftspflicht und die Pflichten zur Achtungswahrung und Vertrauenswahrung - Verschärfte Haftung eines Soldaten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Dienstgradherabsetzung bei ehr- und körperverletzende Behandlung von Untergebenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 20.05.1981 - 2 WD 9.80

    Verletzung der Kameradschaftspflicht - Entwürdigende Behandlung von Untergebenen

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1990 - 2 WD 3.90
    Es will vielmehr Handlungsweisen verhindern, die objektiv geeignet sind, den militärischen Zusammenhalt, mithin das gegenseitige Vertrauen und die Bereitschaft, füreinander einzustehen, zu gefährden (BVerwGE 73, 187 f.).

    Diese Bestimmungen stellen insoweit Spezialvorschriften gegenüber § 7 SG dar (BVerwGE 73, 187, 190 f.) [BVerwG 20.05.1981 - 2 WD 9/80].

  • BVerwG, 16.07.1986 - 2 WD 1.86

    Bindung an Strafurteile - Körperliche Mißhandlung eines Untergebenen -

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1990 - 2 WD 3.90
    Wie der Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. BVerwG Urteile vom 9. Dezember 1981 - 2 WD 69/80 -, vom 9. April 1986 - 2 WD 52/85 -, vom 16. Juli 1986 - 2 WD 1/86 - und vom 14. Oktober 1986 - 2 WD 24/86) hervorgehoben hat, ist die körperliche Unversehrtheit ein Grundrecht, das jedem Menschen zusteht (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG); deshalb muß dafür Sorge getragen werden, daß die der militärischen Gewalt Unterworfenen nicht Übergriffen von Vorgesetzten ausgesetzt sind.

    Bei der Maßnahmebemessung ist hier erschwerend zu berücksichtigen, daß der Soldat als Vorgesetzter die von ihm nach § 10 Abs. 1 SG geforderte beispielhafte Haltung und Pflichterfüllung außer acht gelassen und gegen den militärischen Grundsatz verstoßen hat, daß ein Vorgesetzter seine Untergebenen niemals anfassen darf, außer wenn zur unmittelbaren Durchsetzung eines Befehls kein anderes Mittel bleibt (BVerwG Urteil vom 16. Juli 1986 - 2 WD 1/86).

  • BVerwG, 10.10.1985 - 2 WD 19.85

    Wehrrecht - Meinungsfreiheit - Stabsoffizier - Friedensdemonstration

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1990 - 2 WD 3.90
    Die Pflicht zum treuen Dienen nach § 7 SG gebietet dem Soldaten, zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Bundeswehr als eines militärischen Verbandes beizutragen und alles zu unterlassen, was die Bundeswehr in ihrem durch die Verfassung festgelegten Aufgabenbereich schwächen konnte (BVerwGE 43, 48 f.; 83, 60, 63) [BVerwG 10.10.1985 - 2 WD 19/85].
  • BVerwG, 09.04.1986 - 2 WD 52.85

    Körperliche Mißhandlung Untergebener - Dienstvergehen - Fahrlehrer -

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1990 - 2 WD 3.90
    Wie der Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. BVerwG Urteile vom 9. Dezember 1981 - 2 WD 69/80 -, vom 9. April 1986 - 2 WD 52/85 -, vom 16. Juli 1986 - 2 WD 1/86 - und vom 14. Oktober 1986 - 2 WD 24/86) hervorgehoben hat, ist die körperliche Unversehrtheit ein Grundrecht, das jedem Menschen zusteht (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG); deshalb muß dafür Sorge getragen werden, daß die der militärischen Gewalt Unterworfenen nicht Übergriffen von Vorgesetzten ausgesetzt sind.
  • BVerwG, 15.10.1986 - 2 WD 30.86

    Misshandlung eines Untergebenen - Pflicht eines Soldaten zur Kameradschaft -

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1990 - 2 WD 3.90
    Er konnte sich zwar zu dem angeschuldigten Sachverhalt nicht auf eine körperliche oder seelische Ausnahmesituation zur Tatzeit berufen, die vom Senat als Milderungsgrund angesehen wird (vgl. BVerwG Urteil vom 15. Oktober 1986 - 2 WD 30/86).
  • BVerwG, 11.02.1970 - I WDB 10.69
    Auszug aus BVerwG, 22.05.1990 - 2 WD 3.90
    Die Pflicht zum treuen Dienen nach § 7 SG gebietet dem Soldaten, zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Bundeswehr als eines militärischen Verbandes beizutragen und alles zu unterlassen, was die Bundeswehr in ihrem durch die Verfassung festgelegten Aufgabenbereich schwächen konnte (BVerwGE 43, 48 f.; 83, 60, 63) [BVerwG 10.10.1985 - 2 WD 19/85].
  • BVerwG, 09.12.1981 - 2 WD 69.80

    Misshandlung von Untergebenen - Vorsätzliche Verletzung der Fürsorgepflicht sowie

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1990 - 2 WD 3.90
    Wie der Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. BVerwG Urteile vom 9. Dezember 1981 - 2 WD 69/80 -, vom 9. April 1986 - 2 WD 52/85 -, vom 16. Juli 1986 - 2 WD 1/86 - und vom 14. Oktober 1986 - 2 WD 24/86) hervorgehoben hat, ist die körperliche Unversehrtheit ein Grundrecht, das jedem Menschen zusteht (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG); deshalb muß dafür Sorge getragen werden, daß die der militärischen Gewalt Unterworfenen nicht Übergriffen von Vorgesetzten ausgesetzt sind.
  • BVerwG, 14.10.1986 - 2 WD 24.86

    Misshandlung eines Untergebenen durch einen Soldaten - Angemessenheit einer

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1990 - 2 WD 3.90
    Wie der Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. BVerwG Urteile vom 9. Dezember 1981 - 2 WD 69/80 -, vom 9. April 1986 - 2 WD 52/85 -, vom 16. Juli 1986 - 2 WD 1/86 - und vom 14. Oktober 1986 - 2 WD 24/86) hervorgehoben hat, ist die körperliche Unversehrtheit ein Grundrecht, das jedem Menschen zusteht (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG); deshalb muß dafür Sorge getragen werden, daß die der militärischen Gewalt Unterworfenen nicht Übergriffen von Vorgesetzten ausgesetzt sind.
  • BVerwG, 14.11.1990 - 2 WD 32.90

    Unwürdige und ehrverletzende Behandlung Untergebener durch Vorgesetzte - Verstoß

    Der erkennende Senat hat daher in gefestigter Rechtsprechung in Fällen von Mißhandlung oder entwürdigender Behandlung von Untergebenen - auch aus generalpräventiven Gründen - eine reinigende Maßnahme zum Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen genommen (BVerwGE 83, 300 und 384 jeweils m.w.N.; BVerwG Urteile vom 22. Mai 1990 - 2 WD 3/90 - und vom 12. Juli 1990 - 2 WD 4/90).

    Wie der Senat hervorgehoben hat, bedarf es jedenfalls schon erheblicher Milderungsgründe, um die Dienstgradherabsetzung lediglich auf einen Dienstgrad zu beschränken oder um von ihr überhaupt absehen zu können (BVerwGE 83, 300; BVerwG Urteil vom 22. Mai 1990 - 2 WD 3/90).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 22. Mai 1990 -2 WD 3/90 - m.w.N.) ist eine körperliche oder seelische Ausnahmesituation eines Soldaten zur Tatzeit zu seinen Gunsten als Milderungsgrund in der Tat zu berücksichtigen.

  • BVerwG, 27.11.1990 - 2 WD 20.90

    Dienstgradherabsetzung eines Soldaten als Disziplinarmaßnahme wegen unwürdiger

    Der erkennende Senat hat daher in gefestigter Rechtsprechung in Fällen von Mißhandlung oder entwürdigender Behandlung von Untergebenen - auch aus generalpräventiven Gründen - eine reinigende Maßnahme zum Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen genommen (BVerwGE 83, 384, 392 [BVerwG 26.02.1988 - 2 WD 37/87] m.w.N.; BVerwG Urteile vom 22. Mai 1990 - 2 WD 3/90 -, vom 12. Juli 1990 - 2 WD 4/90 - und vom 14. November 1990 - 2 WD 32/90).

    Wie der Senat hervorgehoben hat, bedarf es jedenfalls schon erheblicher Milderungsgründe, um die Dienstgradherabsetzung lediglich auf einen Dienstgrad zu beschränken oder um von ihr überhaupt absehen zu können (BVerwGE 83, 300, 302 [BVerwG 02.07.1987 - 2 WD 19/87]; BVerwG Urteile vom 22. Mai 1990 - 2 WD 3/90 - und vom 14. November 1990 - 2 WD 32/90).

  • BVerwG, 17.12.1992 - 2 WD 11.92

    Meinungsäußerungsfreiheit von Soldaten - Überschreitung der Grenzen -

    Es soll vielmehr Handlungsweisen verhindern, die objektiv geeignet sind, den militärischen Zusammenhalt, mithin das gegenseitige Vertrauen und die Bereitschaft, füreinander einzustehen, zu gefährden (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. Urteile vom 20. Mai 1981 - BVerwG 2 WD 9.80 - <BVerwGE 73, 187 [f.]> m.w.N., vom 22. Mai 1990 - BVerwG 2 WD 3.90 - und vom 27. Juni 1991 - BVerwG 2 WD 8.91 - m.w.N.).
  • BVerwG, 27.09.1991 - 2 WD 43.90

    Dienstvergehen von Soldaten durch Billigung des Zitats "Alle Soldaten sind

    Es soll vielmehr Handlungsweisen verhindern, die objektiv geeignet sind, den militärischen Zusammenhalt, mithin das gegenseitige Vertrauen und die Bereitschaft füreinander einzustehen, zu gefährden (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. BVerwGE 73, 187 [BVerwG 20.05.1981 - BVerwG 2 WD 9/80] [f.] m.w.N.; Urteile vom 22. Mai 1990 - BVerwG 2 WD 3.90 - und vom 27. Juni 1991 - BVerwG 2 WD 8.91 - m.w.N.).
  • BVerwG, 12.07.1990 - 2 WD 4.90

    Wehrrecht - Unwürdige und ehrverletzende Behandlung - Schwerwiegendes

    Der erkennende Senat hat daher in gefestigter Rechtsprechung in Fällen von Mißhandlung oder entwürdigender Behandlung von Untergebenen - auch aus generalpräventiven Gründen - eine reinigende Maßnahme zum Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen gewählt (BVerwGE 83, 300 und 384 jeweils m.w.N.; Urteil vom 22. Mai 1990 - 2 WD 3/90).
  • BVerwG, 25.09.1996 - 2 WD 17.96

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Körperverketzung an einem Untergebenen

    Der erkennende Senat hat daher in gefestigter Rechtsprechung in Fällen von Mißhandlung von Untergebenen - auch aus generalpräventiven Gründen - eine reinigende Maßnahme zum Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen genommen (Urteile vom 2. Juli 1987 - BVerwG 2 WD 19.87 - <BVerwGE 83, 300>, vom 26. Februar 1988 - BVerwG 2 WD 37.87 - <BVerwGE 83, 384>, vom 22. Mai 1990 - BVerwG 2 WD 3.90 - , vom 12. Juli 1990 - BVerwG 2 WD 4.90 - <BVerwGE 86, 305 [307]> und vom 28. Juni 1995 - BVerwG 2 WD 4.95 -).
  • BVerwG, 28.06.1995 - 2 WD 4.95

    Beachtung und Sinn und Zweck des Verschlechterungsverbotes - Dienstvergehen eines

    Der erkennende Senat hat daher in gefestigter Rechtsprechung in Fällen von Mißhandlung oder entwürdigender Behandlung von Untergebenen - auch aus generalpräventiven Gründen - eine reinigende Maßnahme zum Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen genommen (Urteile vom 2. Juli 1987 - BVerwG 2 WD 19.87 - <BVerwGE 83, 300>, vom 26. Februar 1988 - BVerwG 2 WD 37.87 - <BVerwGE 83, 384>, vom 22. Mai 1990 - BVerwG 2 WD 3.90 - , vom 12. Juli 1990 - BVerwG 2 WD 4.90 - <BVerwGE 86, 305 [307]> und 11. November 1993 - BVerwG 2 WD 17.93 -).
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